Gut Förstel Glöckchen • Unsere Hausnachrichten - Ausgabe September/Oktober 2016
Gut Förstel Glöckchen • Unsere Hausnachrichten - Ausgabe September/Oktober 2016
AKTUELLES
AKTUELLES
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2
(TEIL 2)
Umstellung Pflegestufen in Pflegegrade
Den jeweiligen Modulen sind jeweils detailliert, pflegefachliche begründete Kriterien zugeord-
net z.B. bei der Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umset-
zen, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches.
Maximal können bei diesem neuen Verfahren 100 Punkte vergeben werden. Im bisherigen Ver-
fahren wurden Minuten angesetzt, daraus ist umgangssprachlich der Begriff „Minutenpflege“
entstanden. Je nach Anzahl der vergebenen Punkte ergibt sich der Pflegegrad. Nochmaliger
Hinweis: Besteht bereits heute eine Pflegestufe wird diese automatisch in einen entsprechen-
den Pflegegrad umgewandelt.
§ PSG II
§ PSG II
VON
NACH
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 Härtefall
Pflegegrad 5
Ab 2017 entfällt die gesonderte Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz, da
diese Feststellung Bestandteil der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit ist. Menschen
mit Demenz sollen demnach gerechter als bisher eingestuft werden.
Zukünftig wird es 6 Beurteilungsmodule mit insgesamt 63 Kriterien (Items) geben:
Modul 1:
Mobilität (Gewichtung 10%)
Modul 2:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung Module 2+3 = 15%)
Modul 3:
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4:
Selbstversorgung (Gewichtung 40%)
Modul 5:
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Gewichtung 20%)
Modul 6:
Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15%)
In der nächsten Ausgabe erfahren Sie dann
Näheres über die neuen Leistungsbeträge
der Pflegeversicherung und den neu einge-
führten einheitlichen Eigenanteil der Be-
wohner in der stationären Pflege.
Der nächste Informationsabend zum Pfle-
gestärkungsgesetz mit dem Schwerpunkt
Stationäre Pflege findet am 7. September
um 18.30 Uhr in unserem Förstelstübchen
statt. Um Voranmeldung wird gebeten.
Pflegegrad
Aussage zur Selbständigkeit
Ermittelter Gesamtpunktwert
1
Geringe Beeinträchtigung der
12,5 bis unter 27 Punkte
Selbständigkeit
2
Erhebliche Beeinträchtigung der
27 bis unter 47,5 Punkte
Selbständigkeit
3
Schwere Beeinträchtigung der
47,5 bis unter 70 Punkte
Selbständigkeit
4
Schwerste Beeinträchtigung der
70 bis unter 90 Punkte
Selbständigkeit
5
Schwerste Beeinträchtigung der
90 bis 100 Punkte
Selbständigkeit mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische
Versorgung
Termine der
Informationsveranstaltungen
(18.30 – 19.30 Uhr im Förstelstübchen):
Mi, 7. September 2016
Auswirkungen Pflegestärkungsgesetz
mit dem Schwerpunkt Stationäre Pflege
Mi, 9. November 2016
Auswirkungen Pflegestärkungsgesetz mit
dem Schwerpunkt Tagespflege
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