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Gut Förstel Glöckchen • Unsere Hausnachrichten - Ausgabe September/Oktober 2016

Gut Förstel Glöckchen • Unsere Hausnachrichten - Ausgabe September/Oktober 2016

AKTUELLES

AKTUELLES

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2

(TEIL 2)

Umstellung Pflegestufen in Pflegegrade

Den jeweiligen Modulen sind jeweils detailliert, pflegefachliche begründete Kriterien zugeord-

net z.B. bei der Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umset-

zen, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches.

Maximal können bei diesem neuen Verfahren 100 Punkte vergeben werden. Im bisherigen Ver-

fahren wurden Minuten angesetzt, daraus ist umgangssprachlich der Begriff „Minutenpflege“

entstanden. Je nach Anzahl der vergebenen Punkte ergibt sich der Pflegegrad. Nochmaliger

Hinweis: Besteht bereits heute eine Pflegestufe wird diese automatisch in einen entsprechen-

den Pflegegrad umgewandelt.

§ PSG II

§ PSG II

VON

NACH

Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 5

Pflegestufe 3 Härtefall

Pflegegrad 5

Ab 2017 entfällt die gesonderte Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz, da

diese Feststellung Bestandteil der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit ist. Menschen

mit Demenz sollen demnach gerechter als bisher eingestuft werden.

Zukünftig wird es 6 Beurteilungsmodule mit insgesamt 63 Kriterien (Items) geben:

Modul 1:

Mobilität (Gewichtung 10%)

Modul 2:

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung Module 2+3 = 15%)

Modul 3:

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4:

Selbstversorgung (Gewichtung 40%)

Modul 5:

Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder

therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Gewichtung 20%)

Modul 6:

Gestaltung des Alltaglebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15%)

In der nächsten Ausgabe erfahren Sie dann

Näheres über die neuen Leistungsbeträge

der Pflegeversicherung und den neu einge-

führten einheitlichen Eigenanteil der Be-

wohner in der stationären Pflege.

Der nächste Informationsabend zum Pfle-

gestärkungsgesetz mit dem Schwerpunkt

Stationäre Pflege findet am 7. September

um 18.30 Uhr in unserem Förstelstübchen

statt. Um Voranmeldung wird gebeten.

Pflegegrad

Aussage zur Selbständigkeit

Ermittelter Gesamtpunktwert

1

Geringe Beeinträchtigung der

12,5 bis unter 27 Punkte

Selbständigkeit

2

Erhebliche Beeinträchtigung der

27 bis unter 47,5 Punkte

Selbständigkeit

3

Schwere Beeinträchtigung der

47,5 bis unter 70 Punkte

Selbständigkeit

4

Schwerste Beeinträchtigung der

70 bis unter 90 Punkte

Selbständigkeit

5

Schwerste Beeinträchtigung der

90 bis 100 Punkte

Selbständigkeit mit besonderen

Anforderungen an die pflegerische

Versorgung

Termine der

Informationsveranstaltungen

(18.30 – 19.30 Uhr im Förstelstübchen):

Mi, 7. September 2016

Auswirkungen Pflegestärkungsgesetz

mit dem Schwerpunkt Stationäre Pflege

Mi, 9. November 2016

Auswirkungen Pflegestärkungsgesetz mit

dem Schwerpunkt Tagespflege

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