Corona Virus (COVID-19) – Aktuelle Situation und Besuchsregelungen
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19; Aktuelle Allgemeinverfügung vom 3. April 2021 des Landratsamtes Erzgebirgskreis
www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/portal/erzgebirgskreis.de/amtsblatt/2021/Amtsblatt_2021_28.pdf
Sehr geehrte Bewohner, Angehörige und Betreuer,
über den aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie und die Auswirkung auf unsere Einrichtung haben wir Sie regelmäßig informiert und werden dies auch weiterhin tun. Die aktuellen Infektionszahlen im Land und insbesondere auch in unserer Region sind erfreulicherweise rückläufig, jedoch kann von einem Übergang in „Normalität“ noch keine Rede sein. Die Auswirkungen der auftretenden Mutationen des Virus müssen weiterhin beobachtet werden. Entsprechend der Infektionslage werden u.a. die Corona-Schutzverordnungen von Seiten der Landesregierung regelmäßig angepasst. Diese müssen dann in der Regel sehr kurzfristig umgesetzt werden.
Stand heute können wir Ihnen mitteilen, dass in unserer Einrichtung keine Corona-Infektionen bekannt sind. Diese Tatsache erfüllt uns mit großer Dankbarkeit. Die Hygienemaßnahmen und Schutzvorschriften werden allerdings in gewohnter Weise fortgesetzt.
Die aktuelle Testunterstützung durch die Bundeswehr ist ausgelaufen. Um die ausgeweiteten Besuchsmöglichkeiten in den Nachmittagsstunden aufrechtzuerhalten haben wir eine Testhelferin eingestellt. Die Besuchsmöglichkeiten direkt in den Einzelzimmern der Bewohner bleiben bestehen. Ferner wird der Besuchsumfang auf 45 Minuten erweitert.
Diese Besuche finden weiterhin unter folgenden Bedingungen statt:
„Besuchern in voll- oder teilstationären Einrichtungen … darf der Zutritt nur nach erfolgtem Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gewährt werden“.
Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Folgende Hygienemaßnahmen sind zwingend beim Besuch einzuhalten:
Wir bitten um Verständnis für diese Schutzmaßnahmen, welche sich insbesondere auch durch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ergeben. Bitte informieren Sie weitere Angehörige oder Freunde unserer Bewohner über diese Maßnahme.
Um allen Bewohnern Besuche zu ermöglichen, bitten wir darum, die eigenen Besuchsfrequenzen entsprechend anzupassen. Seit 05.02.2021 werden unsere Mitarbeiter täglich per Schnelltest auf mögliche Infektionen geprüft. Bei den Bewohnern ist mindestens ein Test pro Woche bzw. bei Symptomen vorgesehen.
Über die Corona-Schutzimpfung in unserer Einrichtung haben wir Sie bereits informiert. Die Erstimpfung hat am 20.02.2021 stattgefunden, die Zweitimpfung erfolgte am 13.03.2021 (Mitarbeiter und soweit möglich Gäste der Tagespflege, Mieter). Über weitere Impftermine, z.B. für neue Bewohner oder Bewohner mit einer Corona-Infektion in den letzten Monaten, werden wir Sie nach Rücksprache mit den zuständigen Impfzentren informieren.
Auch werden wir Sie weiterhin über Neuerungen im Rahmen der Corona-Pandemie informieren und danken Ihnen an dieser Stelle für Ihr Verständnis. Gemeinsam werden wir die an uns gestellten Herausforderungen bewältigen und hoffen auf eine Zeit nach Corona, in der dann wieder Begegnungen ohne Beschränkungen möglich sein werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf
Die Geschäftleitung
Information für Tagespflegegäste Gut Förstel / Elterlein / Pöhla
Corona-Virus (COVID-19)
Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung (s. o.)
Sehr geehrte Tagespflegegäste, sehr geehrte Angehörige,
über den aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie und die Auswirkung auf unsere Einrichtungen haben wir Sie regelmäßig informiert und werden dies auch weiterhin tun. Die aktuellen Infektionszahlen im Land und auch in unserer Region sind zwar rückläufig, leider aber immer noch hoch. Entsprechend werden die geltenden Schutzvorschriften permanent und teilweise kurzfristig angepasst. Eine Tatsache auf die wir uns alle gemeinsam einzustellen haben.
Neben dem Hinweis auf die allgemeinen Hygieneregeln (siehe unten) möchten wir Sie heute über die neuen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung für den Bereich der Tagespflege informieren:
Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung besteht beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard. Insbesondere innerhalb der Taxifahrzeuge ist die Maskenpflicht zwingend einzuhalten. Hinsichtlich der Tragezeiten werden Sie von den Mitarbeitern der Tagespflege unterrichtet. Bei Bedarf stellen wir Ihnen diese Masken zur Verfügung.
Nach § 7 Absatz 4 der Corona-Schutz-Verordnung, wird gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) vom 21. Januar 2021 eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten sowie für die Gäste der Tagespflegeeinrichtungenangeordnet, die dreimal in der Woche zu erfolgen hat. Eine tägliche Testung wird empfohlen. Aus Sicherheitsgründen streben wir die tägliche Testung an.
Mitarbeiter unserer Tagespflegeinrichtungen sind in der Anwendung der PoC-Antigen-Test (Schnelltests) geschult und werden die Tests entsprechend der Verordnung durchführen. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen muss eine Infektionsübertragung vermieden werden.
Für den Fall, dass Testungen grundsätzlich abgelehnt werden, bitten wir um Verständnis, dass ein Besuch der Tagespflegeeinrichtung nicht gestattet werden kann, um eine Gefährdung der anderen Gäste und Mitarbeiter zu vermeiden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass im Falle eines positiven PoC-Antigen-Test, der Rücktransport aus der Tagespflege durch Sie abgesichert werden muss. Ein Transport mit einem Fahrdienst ist aus hygienischen Gründen daher nicht gestattet.
Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln auch im häuslichen Umfeld ein! Diese sind die bereits bekannten AHAL – Regeln:
desinfizieren (z.B. vor und nach einem Einkauf)
Schutz und achten Sie darauf, dass auch die Nase bedeckt ist
Was uns noch besonders wichtig ist: Vermeiden Sie bei eigener Symptomfeststellung den Kontakt und Besuch Ihres Angehörigen. Bitte informieren Sie uns auch vor dem Besuch der Tagespflege, wenn bei Ihnen typische Symptome für eine Corona-Infektion auftreten (Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Geruchs – und Geschmacksverlust, Schlappheitsgefühl). Dies erleichtert uns die Beobachtung Ihres Angehörigen und auch unsere Mitarbeiter können sich entsprechend schützen.
Sie leisten mit Ihrem korrekten Verhalten einen immens wichtigen Beitrag, damit weitere Ansteckungen minimiert werden können. Tragen Sie bitte selbst auch dazu mit bei, dass sich unsere anvertrauten pflegebedürftigen Menschen bei uns sicher und wohlfühlen können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen die Mitarbeiterinnen der jeweiligen Tagespflegeeinrichtungen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf
Die Geschäftsführung