Corona Virus (COVID-19) – Aktuelle Situation und Besuchsregelungen
Sehr geehrte Bewohner, Angehörige und Betreuer,
über den aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie und die Auswirkung auf unsere Einrichtung haben wir Sie regelmäßig informiert und werden dies auch weiterhin tun. Die aktuellen Infektionszahlen im Land und insbesondere auch in unserer Region waren und sind weiterhin besorgniserregend.
In unserem letzten Schreiben vom 29.12.2020 hatten wir Sie über das Infektionsgeschehen und die damit notwendigen Besuchsbeschränkungen in unserer Einrichtung informiert. Am 06.01.2021 erfolgte eine Nachtestung (fast) aller Bewohner und Mitarbeiter. Die Ergebnisse zeigen, dass im Vergleich zur letzten Testung deutlich weniger Bewohner von einer aktiven Infektion betroffen sind.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt können, mit Ausnahme der noch positiven Bewohner, wieder Besuche unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
„Besuchern in voll- oder teilstationären Einrichtungen … darf der Zutritt nur nach erfolgtem Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gewährt werden“.
Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
Folgende Hygienemaßnahmen sind zwingend beim Besuch einzuhalten:
Wir bitten um Verständnis für diese Schutzmaßnahmen, welche sich insbesondere auch durch die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 8.1.2021 (Gültigkeitsdauer vom 11.1. bis 7.2.2021) ergeben. Bitte informieren Sie weitere Angehörige oder Freunde unserer Bewohner über diese Maßnahme.
An dieser Stelle möchten wir hinsichtlich der notwendigen Transparenz erwähnen, dass wir beim Infektionsgeschehen im Dezember auch sehr schwere Krankheitsverläufe und auch Sterbefälle zu beklagen hatten. Diese Tatsache hat uns alle sehr betroffen gemacht und unsere Gedanken sind weiterhin bei den Angehörigen.
Zusammenhalt und gegenseitige Rücksichtnahme sind Voraussetzung dafür, dass wir gemeinsam diese Krisensituation überstehen. Bitte halten Sie sich auch in Ihrem privaten Umfeld weiter an die gängigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften, damit die Infektionszahlen nicht weiterhin ansteigen.
Für das Jahr 2021 wünschen wir Ihnen nochmals alles erdenklich Gute insbesondere Gesundheit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Geschäftleitung
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Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 – Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung vom 08.01.2021 mit Gültigkeitsdauer vom 11.01. bis 07.02.2021
Sehr geehrte Tagespflegegäste, sehr geehrte Angehörige,
zunächst wünschen wir Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem aber viel Gesundheit für das neue Jahr.
Über den aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie und die Auswirkung auf unsere Einrichtungen haben wir Sie regelmäßig informiert und werden dies auch weiterhin tun. Die aktuellen Infektionszahlen im Land und insbesondere auch in unserer Region waren und sind weiterhin besorgniserregend.
Neben dem Hinweis auf die allgemeinen Hygieneregeln (siehe unten) möchten wir Sie heute über die neuen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung für den Bereich der Tagespflege informieren:
Nach § 7 Absatz 4 der Corona-Schutz-Verordnung, wird gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) vom 30. November 2020 eine regelmäßige Testung für die Beschäftigten sowie für die Gäste der Tagespflegeeinrichtungen, möglichst zweimal wöchentlich, angeordnet.
Mitarbeiter unserer Tagespflegeinrichtungen sind in der Anwendung der PoC-Antigen-Test (Schnelltests) geschult und werden die Tests entsprechend der Verordnung durchführen. Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen muss eine Infektionsübertragung vermieden werden. Für den Fall, dass Testungen grundsätzlich abgelehnt werden, bitten wir um Verständnis, dass ein Besuch der Tagespflegeeinrichtung nicht gestattet werden kann, um eine Gefährdung der anderen Gäste und Mitarbeiter zu vermeiden.
Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln auch im häuslichen Umfeld ein! Diese sind die bereits bekannten AHAL – Regeln:
Was uns noch besonders wichtig ist: Vermeiden Sie bei eigener Symptomfeststellung den Kontakt und Besuch Ihres Angehörigen. Bitte informieren Sie uns auch vor dem Besuch der Tagespflege, wenn bei Ihnen typische Symptome für eine Corona-Infektion auftreten (Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Geruchs – und Geschmacksverlust, Schlappheitsgefühl). Dies erleichtert uns die Beobachtung Ihres Angehörigen und auch unsere Mitarbeiter können sich entsprechend schützen.
Sie leisten mit Ihrem korrekten Verhalten einen immens wichtigen Beitrag, damit weitere Ansteckungen minimiert werden können. Tragen Sie bitte selbst auch dazu mit bei, dass sich unsere anvertrauten pflegebedürftigen Menschen bei uns sicher und wohlfühlen können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Geschäftsleitung